Buffer: geplante Tweets bergen Urheberrechtsverstoß

Vorgeplante Tweets, Statusmitteilungen und generell automatisierte Posts sind beliebt bei Firmen, da so ein Redaktionsplan unabhängig von Meetings, Krankheiten oder Urlaub eingehalten werden kann. Diverse Tools, wie z.B. das beliebte Buffer bieten dabei mittlerweile einen bunten Strauß an Plattformen an, auf denen man automatisiert seine teilen oder auch fremde Inhalte kuratieren kann.

Doch leider gibt es ein kleines Problem mit dem deutschen Urheberrecht, wenn kuratierte Inhalte mit dem Scheduling-Tool auf Twitter geteilt werden – und ich glaube, viele Firmen sind sich dessen nicht bewusst. Mir war das auch lange nicht klar, da ich Buffer nicht nutze und direkt via Twitter bzw. Tweetdeck meine Tweets bzw. direkt auf Facebook meine Statusupdates vorplanen und somit auf einen Drittanbieter verzichten kann.

Wie funktioniert Buffer?

Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass die eigenen Inhalte auch von anderen weitergeteilt werden – ob dies nun Privat- oder Firmenaccounts sind, ist dabei unerheblich. Die Weiterverbreitung birgt die große Möglichkeit, zum Beispiel neue Leser oder Traffic auf einen Beitrag zu generieren. Im Normalfall teilt man dabei der Link zum Blogpost plus ein paar einleitende Worte, die auf den Inhalt neugierig machen sollen. Schön ist dann noch, beim Tweet zu erwähnen, wer den geteilten Beitrag verfasst hat. Dies geht am Einfachsten mit einer @-Mention à la „via @xyz“.

Bei Buffer läuft dies eigentlich ähnlich. Der Text wird geschrieben, der Link eingefügt – doch dann kommt beim Planen des Tweets der Punkt, der zum Urheberrechtsverstoß führt: das Auswählen des Vorschaubildes. Fotos sind wichtig, denn sie sind die Eyecatcher in der Timeline und verschaffen dem Tweet mehr Aufmerksamkeit und somit eventuell mehr Clicks auf den geteilten Beitag.

Planen eines Tweets auf Buffer
Planen eines Tweets auf Buffer

Buffer zieht sich dabei aber Bilder aus dem Artikel bzw. Blog und innerhalb der Plattform können dann bis zu vier Bilder für den Tweet ausgewählt werden. Soweit so gut. Mit dem Veröffentlichen des geplanten Tweets aber werden diese bis zu vier Bilder in Twitter im eigenen Account hochgeladen. Diese Bilder sind dann im eigenen Account unter twitter.com/accountname/media zu finden und werden in vielen Twitterclients als pic.twitter.com/xyz angezeigt.

Via Buffer veröffentlichter Tweet mit hochgeladenem Foto
Via Buffer veröffentlichter Tweet mit hochgeladenem Foto

Bei geplanten Posts für Facebook tritt dieses Problem übrigens nicht auf. Dort wird die übliche eingebettete Artikelvorschau geteilt.

Planen eines Statusposts auf Facebook
Planen eines Statusposts auf Facebook
getimter Post von Buffer auf einer Facebook-Testseite
getimter Post von Buffer auf einer Facebook-Testseite

Was genau ist der Urheberrechtsverstoß?

Ohne Einverständniserklärung bzw. ohne Nutzungsrechte für die Bilder vom Urheber ist es in Deutschland nicht erlaubt, Bilder zu verwenden. Schon gar nicht, wenn die Bilder auch noch in den eigenen Account hochgeladen werden. Doch dies geschieht bei Buffer beim Veröffentlichen des Tweets und laut Juristen* machen sich Twitteraccounts so die Bilder zu eigen. Auch ein Nennen des Urhebers hilft da nicht weiter, wenn Buffer quasi aus dem Blogpost die Bilder runter lädt und beim Veröffentlichen des geplanten Tweets die Bilder in einen nicht dem Urheber gehörenden Twitteraccount hoch lädt. Eine Abmahnung inkl. Unterlassungserklärung könnte dann eine mögliche Folge der Verwendung von Buffer sein.

Aber seien wir mal ehrlich: wer fragt beim Kuratieren von Inhalten die Urheber, ob er den Beitrag überhaupt teilen darf? Oder wer denkt überhaupt daran, dass ein Tool nicht urheberrechtskonform sein könnte? Kuratieren ist ein Grundgedanke von Social Media und sollte ähnlich dem Verlinken ein Grundpfeiler der eigenen Strategie sein. Wer nicht nur sich darstellt, sondern auch Wissen außerhalb des eigenen Kosmos‘ teilt, kann seinen Expertenstatus auf einem bestimmten Gebiet etablieren und festigen. Doch wie immer steckt die Tücke im Detail.

Fazit

Bitte achten Sie bei der Verwendung von Buffer darauf, keine fremden Fotos mit dem geplanten Tweet zu veröffentlichen. Es gibt die Möglichkeit, ein eigenes Bild beim Planen hochzuladen. Eine Alternative wäre natürlich, Buffer nicht mehr zu nutzen oder Tweets z.B. mit Tweetdeck zu planen. Doch hören Sie bitte nicht auf, auch Beiträge anderer Experten und interessante Tweets anderer Twitterer zu teilen. Das wäre ein fataler Schritt und leider wenig „social“.

* Dies ist keine juristische Rechtsberatung. Für rechtlichen Rat z.B. in Urheberrechtsfällen oder Abmahnungen bitte einen Anwalt für Medienrecht kontaktieren. 

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